Wie ich meinen Blog-Content vor Diebstahl schütze // Blogger Help

Blogger investieren viel Zeit und Liebe in ihre Blogtexte und -bilder. Für einen Blogbeitrag auf meinem Blog wende ich schon mal zehn oder mehr Stunden auf – von den Ideensammlungen über den Einkauf der Materialien, Fertigstellung meiner Idee, Fotoerstellung und -bearbeitung, dem Texten und vieles mehr. Immer öfter bekomme ich über meine Social-Media-Kanäle mit, dass Bloggern Inhalte geklaut wurden. Dabei werden zum Beispiel Bilder ohne Erlaubnis gerepostet oder ganze Blogposts samt Text und Bildern auf anderen Blogs auftauchen. Das kann einen Blogger traurig und wütend werden lassen. Falls Dir das auch schon mal passiert ist, kann hier Abhilfe geschaffen werden. Ich habe meinen Mann Stephan Lahl gebeten, einige meiner Fragen zu dem Thema zu beantworten. Im Interview erfährst Du unter anderem, wie Du Deinen Content schützen und Dich im Falle eines Falles wehren kannst.

 

www.detail-verliebt.de: Wenn ganze Blogposts samt Text und Bildern ohne Erlaubnis auf anderen Blogs auftauchen, kann das einen Blogger traurig und wütend werden lassen. Im Interview mit einem Juristen erfährst Du unter anderem, wie Du Deinen Content schützen und Dich im Falle eines Falles wehren kannst.

 

Detailverliebt: Kannst Du Dich bitte kurz vorstellen?

Stephan Lahl: Geboren und aufgewachsen bin ich in Berlin, wo ich Jura mit Spezialisierung auf das Onlinerecht studiert habe. Seit 5 Jahren arbeite ich beim juristischen Fachverlag C.H.BECK in München, wo ich meine beiden Interessen „Jura und Medien“ bestmöglich miteinander verbinde. Ich verfolge mit großem Interesse die Entwicklungen im Onlinerecht, insbesondere mit Blick auf die sozialen Netzwerke, die ein Bestandteil meiner täglichen Arbeit sind. Zuletzt habe ich mein juristisches Wissen auch in Form eines Vortrags bei der „denkst“ (Familienbloggerkonferenz) weitergegeben, von der mich vielleicht der ein oder andere Deiner Leser noch kennt.

Urheberrecht einfach erklärt

Blogger erstellen viel eigenen Content mit großer Leidenschaft: Texte, Bilder, Downloads, Videos und so weiter. Welche Rechte habe ich als Urheber meines Contents auf meinem Blog und meinen Social-Media-Kanälen?

Wenn Du ein Werk (also Blogcontent) geschaffen hast, entsteht daran in Deutschland automatisch das sogenannte Urheberrecht. Das Urheberrecht gibt Dir eine Reihe von Rechten, zum Beispiel eine ganze Menge an Verwertungsrechten, wie etwa das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht etc. Ein Bestandteil des Urheberrechts ist aber auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht, das etwa regelt, dass Du ein Recht auf Anerkennung Deiner Urheberschaft (Namensnennung) hast oder Dir ein Abwehrrecht gegen Entstellung Deines Werkes gibt. Das Urheberrecht sind also eigentlich eine Vielzahl verschiedener Rechte, die Dir als Urheber zustehen. All dies ist hier geregelt: §§ 11 bis 27 des UrhG.

Ist all mein ganzer Content geschützt, den ich produziere? Auch meine Tweets, Rezepte und Ideen?

Allgemein gilt: Eine zentrale Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist das Vorliegen eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst (§ 1 UrhG). Dazu zählen beispielsweise Sprachwerke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke usw. Der Katalog ist etwas länger. Voraussetzung für den Werkcharakter ist, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird und da beginnt die Schwierigkeit. Die Grenze dessen, was noch als Werk anzusehen ist, ist fließend.

Ich sehe gelegentlich in den sozialen Netzwerken Streit aufflammen, weil ein Tweet von einem anderen Nutzer kopiert wurde und der ursprüngliche Verfasser nicht angegeben wird. Moralisch mag man das verurteilen, rechtlich wird es sehr schwierig. Es fehlt die notwendige Schöpfungshöhe. Die Diskussion darüber, ist dabei älter als Twitter. Früher diskutierte man über den Urheberrechtsschutz von Werbeslogans, heute über Tweets.

Zu den Rezepten: Hier muss man differenzieren. Was ist eigentlich ein Rezept, was gehört dazu? Die Bilder der Speise können sogenannte Lichtbildwerke sein und demnach Urheberrechtschutz genießen. Die Mengenangaben spielen urheberrechtlich keine Rolle. Salz ist Salz, und ein Teelöffel Salz ist ein Teelöffel Salz. Spannend wird es bei der Beschreibung, wie die Zutaten zu kombinieren sind, damit das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

Ein Beispiel: Schneide eine Zwiebel in Würfel, brate sie mit etwas Öl in der Pfanne bis sie glasig sind, füge dann etwas Hackfleisch dazu. Du wirst mir zustimmen, das klingt nicht nach einem literarischen Werk. Demgemäß ist die einfach „Bedienungsanleitung“ nicht urheberrechtlich geschützt.

Anders: Nimm Dir ein mittelgroßes Knollengewächs und entferne zunächst behutsam Schicht für Schicht. Lasse sodann ein scharfes Messer die Zwiebel halbieren, achte auf die brennenden Dämpfe und Säfte die nun austreten. Sie werden Dir die Tränen in die Augen treiben und Dich darüber fluchen lassen, dieses Rezept gewählt zu haben. Du merkst, man kann es auch mit einem Rezepttext weit treiben und dann wird man schneller ein literarisches Werk annehmen, das Urheberrechtschutz genießt.

Das mit der Idee ist am schwierigsten. Eine Idee ist ja zunächst mal nur ein Gedanke. Der lässt sich nicht schützen. Eventuell ist es die Idee zum einem besonderen DIY oder einer schönen Dekoration. Dann hilft hier eventuell der Designschutz, den man beim Patentamt beantragen kann. Ist es die Idee zu einem Buch? Schreib das Buch und es wird Urheberrechtschutz als Sprachwerk genießen. Was wir im Alltag gern mit „Hey, das war doch meine Idee“ bezeichnen, muss man sich sehr genau ansehen. Worum geht es im Detail und wie ist dieses geistige Eigentum gegebenenfalls geschützt.

Wann genau liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor, wann nicht?

Einfach gesagt: Wann immer etwas mit Deinem Werk passiert, ohne dass Du davon weißt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Anders sieht es aus, wenn Du Dein Werk zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben hast, also zum Beispiel ein Bild in eine Bilddatenbank zur freien Nutzung eingestellt hast ohne daran weitere Bedingungen geknüpft zu haben.

Facebook hat eine „Teilen“-Funktion, bei Twitter heißt es „Retweeten“ und es gibt Apps, mit denen man auch auf Instagram Fotos „Regramen“ kann. Sind das alles Urheberrechtsverletzungen?

Wenn das alles Urheberrechtsverletzungen wären, wären Twitter, Facebook & Co. heute nicht die großen Netzwerke, die sie sind. Im Kleingedruckten erteilst Du den Netzwerken umfassende Nutzungsrechte Deiner Bilder. Diese Nutzungsrechte decken jedenfalls die Standardfunktionen von Facebook und Twitter ab, also dass Deine Inhalte von anderen bei Twitter geretweetet und bei Facebook geteilt werden, ist völlig in Ordnung. Das gilt aber nur innerhalb des jeweiligen Netzwerks mit der vom Netzwerk angebotenen Funktion.

Dass ich Bilder, die ich bei Facebook finde, runterlade und anderswo nutze, ist davon in der Regel nicht gedeckt. Über die „Retweet”- und „Teilen”-Funktion habe ich als Urheber nämlich nach wie vor, die Nutzung des Bildes in der Hand. Wenn ich meinen Post lösche, verschwinden auch alle Retweets und geteilten Postings.

Schwieriger wird es bei Instagram, da Instagram selbst keine „Teilen”-funktion anbietet. Ich habe mir die Instagram-Nutzungsbedingungen nicht näher angesehen; das wäre tatsächlich mal spannend. Inwiefern also das „regramen“ mittels anderer Apps zulässig ist, müsste man sich näher ansehen. Ich würde da jedoch zur Vorsicht raten bzw. zumindest immer sicherstellen, dass ersichtlich ist, wer der Instagramer ist, der das Bild initial gepostet hat.

Wie Du Deinen Content schützen und Dich zur Wehr setzen kannst

Wie kann ich verhindern, dass Content von mir gestohlen wird (z.B. mit einem Copyright-Zeichen, Hinweis auf meine Rechte an meinen Werken auf meinem Blog bzw. Social Profile)?

Man kann einige Schutzmaßnahmen ergreifen, die den Content-Klau zwar nicht unmöglich machen, aber doch zumindest erschweren oder mit denen man versucht, die eigene Urheberschaft kenntlich zu machen. Als große Quelle für Bilderdiebstahl sehe ich die Google-Bildersuche. Eine Schutzmöglichkeit besteht darin zu verhindern, dass Google die eigenen Bilder indiziert. Dabei ist zu beachten, dass vermutlich das eigene Ranking leidet. Eine andere Form des Schutzes ist das Wasserzeichen im Bild. Viele platzieren ihr Logo im Bild. Damit erschwert man einem Dritten zumindest die Nutzung bzw. Ausgabe als eigenen Content. Er muss das Bild beschneiden oder retuschieren, um es als seines auszugeben. Andere Möglichkeiten sind zum Beispiel das Copyright-Zeichen oder besondere Hinweise in textlicher Form. Sie dienen der Kenntlichmachung des bestehenden Rechts und haben eine Warnfunktion (allerdings ohne besondere Rechtswirkung). Letztlich verhindern kann man den Content-Diebstahl nicht: Wenn man etwas frei zugänglich ins Netz stellt, kann man nicht verhindern, dass irgendjemand sich dieses Contents bedient.

Was mache ich als erstes, wenn ich feststelle, dass Content von mir unerlaubt genutzt wurde?

Zunächst würde ich immer versuchen, „Beweismittel zu sichern“. Das klingt jetzt komisch, aber das braucht es im Eskalationsfall. Ein Screenshot, in dem auch gleich Datum und Uhrzeit der Systemuhr zu sehen sind, ist perfekt. Zusätzlich sollte man sich noch die genaue URL abspeichern. Bei Bildern gilt es zu beachten, dass man sich nicht nur die URL etwa eines Blogbeitrags abspeichert, sondern tatsächlich die URL zu der Bilddatei, also beispielhaft: rechtsverletzer.de/images/foto1.jpg. Wenn das getan ist, würde ich auf die Suche nach einem Ansprechpartner gehen und diesen per E-Mail, Direktnachricht oder Ähnliches kontaktieren und darauf hinweisen, dass er da meinen Content unbefugt verwendet. Erfolgt keine Reaktion, besteht in den sozialen Netzwerken meist noch irgendwo die Möglichkeit, so etwas zu melden. Dann prüfen die Netzwerkbetreiber den Sachverhalt und veranlassen ggf. eine Löschung und/oder Sperrung. Wer häufig Opfer solcher Rechtsverletzungen ist, kann einen Anwalt einschalten.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Anwaltliche Hilfe kann ich mir einholen, wenn ich eine Verletzung meiner Rechte befürchte und die Sache aus der Welt schaffen möchte.

Was kostet es mich, einen Anwalt zu beauftragen?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Letztlich hängt das von den Umständen des Einzelfalls ab, Intensität der Rechtsverletzung, um wieviel Content geht es, also etwa zum Beispiel nur um ein Bild auf einer Website, oder ganz viele Bilder auf unterschiedlichen Seiten, etc. Die Anwälte beraten einen über die Kosten, die voraussichtlich anfallen und die Erfolgsaussichten, denn ist man im Recht, muss der Rechtsverletzer die Anwaltskosten tragen. Man bekommt das Geld also im Erfolgsfall vom Gegner zurück.

Es gibt neuerdings zumindest für Fotos ein sogenanntes Legal-Tech-Unternehmen, das hier dabei unterstützen will, etwaige Rechtsverletzungen zu entdecken und dann auch gleich die Rechtsverletzer entsprechend zu kontaktieren: Wer mag, kann sich pixsy.com mal ansehen.

Wie hoch sind die Erfolgschancen, Recht zu bekommen?

Das ist ebenfalls schwierig pauschal zu beantworten. Auch hier kommt es wieder auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Kern wird es darum gehen, ob man den „Verletzer“ wirklich gegriffen bekommt.

 

Lieben Dank an Stephan für die ausführliche Beantwortung der Fragen!

 

Schreib‘ mir doch in den Kommentaren, wenn Inhalte von Dir ohne Deine Zustimmung verwendet wurden und wie Du Dich zur Wehr gesetzt hast.

 

Liebe Grüße
Sandra

 

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Kommentare

2 Antworten zu „Wie ich meinen Blog-Content vor Diebstahl schütze // Blogger Help“

  1. Hallo,

    vielen Dank für den Beitrag.
    Bei mir ist nun schon das zweite Mal der Fall, dass mir eine Filmseite mein „Beitragsformat“ geklaut hat. Quasi das gleiche Format, nur anders benannt. Wie sieht es da mit meinen Rechten aus? Quasi wurde mir hiermit meine Idee geklaut.

    Vielen Dank im Voraus!

    Gina

    1. Sandra

      Liebe Gina,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Grundsätzlich sind Ideen nicht vom Urheberrecht geschützt, da es sich um kein Werk handelt. Im Einzelnen müsste sich ein Rechtsanwalt mit Deinem Fall beschäftigen, um rechtliche Klarheit zu bekommen.
      Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
      Beste Grüße
      Sandra

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